Schulung gem. Ziff.11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 (Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen)
Alle Mitarbeiter die Zugangskontrollen, sowie Überwachungen und Streifengänge an einem Flughafen durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998. Im Anschluss an die Schulung müssen die Mitarbeiter sich noch von der jeweils zuständigen Luftsicherheitsbehörde des Landes zertifizieren lassen, hierfür ist die Schulung Voraussetzung.
Inhalt:
Der Seminarinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des modularen Schulungssystems des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Es werden folgende Themen behandelt:
Seminardauer:
Beginn ist 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr (inkl. Pausen) – insgesamt 28 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle. Das entspricht 3 – 4 Schulungstagen.
Leitung des Seminars:
Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß §2 LuftSiSchuV
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Nachweis einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Ralf Schiele gerne und jederzeit zur Verfügung.
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