28 Stunden-Schulung für Flughafenmitarbeiter gem. Ziff.11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998

Schulung gem. Ziff.11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 (Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen)

Alle Mitarbeiter die Zugangskontrollen, sowie Überwachungen und Streifengänge an einem Flughafen durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998. Im Anschluss an die Schulung müssen die Mitarbeiter sich noch von der jeweils zuständigen Luftsicherheitsbehörde des Landes zertifizieren lassen, hierfür ist die Schulung Voraussetzung.

Inhalt:

Der Seminarinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des modularen Schulungssystems des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Es werden folgende Themen behandelt:

  • Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
  • Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
  • Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen
  • zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
  • der Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor 

Seminardauer:

Beginn ist 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr (inkl. Pausen) – insgesamt 28 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle. Das entspricht 3 – 4 Schulungstagen. 

Leitung des Seminars:

Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß §2 LuftSiSchuV

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Nachweis einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Ralf Schiele gerne und jederzeit zur Verfügung.

28 Stunden-Schulung für Flughafenmitarbeiter gem. Ziff.11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998

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