Obligatorische Schulung von Personen, die als Luftsicherheitsbeauftragte auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.
Auch Stellvertreter des Sicherheitsbeauftragten werden durch diese Schulung ausgebildet.
Inhalte:
Der Seminarinhalt und die Dauer entsprechen dem modularen Schulungssystem des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Dabei werden folgende Themen behandelt:
Kenntnis…
– über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
– über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
– der Verfahren für Zugangskontrollen und der verwendeten Ausweissysteme
– der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
– der Meldeverfahren
– der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
– der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
– der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
– der Elemente, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
Fähigkeit…
– klar und selbstsicher zu kommunizieren
– zur Identifizierung verbotener Gegenstände
– zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
– zur Motivation anderer
Seminar-Dauer:
Beginn am ersten Schulungstag um 09:00 Uhr, weitere Tage ab 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr (inkl. Pausen) – insgesamt 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten + Lernerfolgskontrolle; das entspricht 5 Schulungstagen.
Leitung des Seminars:
Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß § 2 LuftSiSchuV.
Gebühren:
1.550 Euro pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Die Seminargebühr beinhaltet:
Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, Pausensnacks, Mittagessen, Lernerfolgskontrolle und eine fälschungssichere Schulungsbescheinigung.
Voraussetzung für die Teilnahme:
Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
Bitte reichen Sie mit Ihrer Anmeldung eine Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung per Email an Herrn Ralf Schiele weiter.
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