Fortbildung von Personen, die als Luftsicherheitsbeauftragte auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.
Sowohl Sicherheitsbeauftragte als auch deren Stellvertreter benötigen vor Ablauf von fünf Jahren eine Fortbildung der ursprünglichen 34 Stunden-Schulung gem. Ziff. 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998. Diese Fortbildung hat einen vorgeschriebenen Zeitumfang von 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten mit anschließender Lernerfolgskontrolle und erfüllt die Anforderungen nach § 3 Abs. 2 Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) in Verbindung mit Kapitel 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998.
Inhalt der Schulung:
Unsere Fortbildungen erfüllen die Anforderungen nach Ziffer 11.4.3 i.V.m. Ziffer 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998.
Gemäß LuftSiSchulV sind folgende Lerninhalte vorgegeben:
Theoretischer Teil:
– Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontroll- und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
– Austausch über die Methodik interner Qualitätssicherung
– Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken
– Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie in relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung
– örtliche Dienstanweisung
– örtliche Kontrollprozesse und -verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung stellentypischer Lagen
– Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern (Motivation von Mitarbeitern)
Praktischer Teil:
– Konkretes Vorgehen beim Feststellen von Mängeln (Mangelbehebung und anschließende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren)
– Austausch über und Erstellung von Prozessen mit gut funktionierenden Abläufen und Meldewegen
ggf. Austausch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde
– Rollenspiele zur Motivation von Mitarbeitern
Schulungsorte:
Präsenzschulung (Termine siehe Übersicht)
Inhouse gemäß Absprache möglich
Seminardauer:
8.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr (inkl. Pausen)
Leitung des Seminars:
Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß §2 LuftSiSchuV
Gebühren:
590,– € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Die Seminargebühr enthält Seminarunterlagen und eine fälschungssichere Schulungsbescheinigung in zweifacher Ausfertigung.
Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar:
Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG, der letzten Schulungsbescheinigung nach Kapitel 11.2.5/ Fortbildung nach Kapitel 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 sowie eines gültigen Lichtbildausweises
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