Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998

Alle Mitarbeiter bei einem Reglementierten Beauftragten (RegB) und Bekannten Versender (BV), die Kenntnis von bzw. Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben und andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998. Das kann Mitarbeiter aus vielen verschiedenen Bereichen wie z.B. Vertrieb, Produktion, Lager und Versand oder auch den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffen.

Inhalt:

Der Seminarinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des modularen Schulungssystems des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Es werden folgende Themen behandelt:

  • Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Mögliche Verstecke verbotener Gegenstände
  • Angemessene Reaktionen beim Auffinden solcher Gegenstände
  • Meldeverfahren und Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollen
  • Beförderungsanforderungen
  • Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Einschlägige Rechtsvorschriften
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld
  • Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Schutzanforderungen für Fracht und Post
  • Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor

 

Seminardauer:

08.30 – 16.00 Uhr

Leitung des Seminars:

Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß §2 LuftSiSchuV

Gebühren:

Das Seminar kostet 160 Euro pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Die Seminargebühr beinhaltet Seminarunterlagen und eine fälschungssichere Schulungsbescheinigung.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Auf Anfrage erhalten Sie eine Liste von uns, in der Sie uns bestätigen, dass die zu schulenden Teilnehmer Personal eines Reglementierten oder Bekannten Lieferanten (RegL / BL), eines Reglementierten Beauftragten (RegB) oder Bekannten Versenders (BV) sind und eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung haben.

Die Durchführung als Web-Seminar erfolgt auf Basis MS-Teams.

Alternative – Inhouse:

Wenn Sie mehrere Personen des Betriebspersonals schulen möchten, führen wir die Schulung gerne bei Ihnen vor Ort durch. So sparen Sie wertvolle Zeit und Reisekosten. Beachten Sie bitte, dass seit 2023 das LBA die “Schulung des Sicherheitsbewusstseins” gemäß Kap. 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998 (3 Std.-Schulung) nicht mehr anerkennt. Dieser Personenkreis benötigt ebenfalls eine 7 Stunden-Schulung.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Inhouse-Schulung.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Ralf Schiele gerne und jederzeit zur Verfügung.

Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998

160 00 €
pro Person
Seminarunterlagen
fälschungssichere Schulungsbescheinigung
inhouse möglich

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