Ralf Schiele - Ihr Experte für Logistik und Luftsicherheit

Unser Schulungsangebot zur Luftsicherheit

Bei LogMan erhalten Sie alle relevanten Schulungen für Luftsicherheit. Dafür steht uns ein praxiserfahrenes Trainer-Team mit der notwendigen Ausbilderzulassung durch das LBA zur Verfügung. Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Services rund um die Erlangung und den Fortbestand der behördlichen LBA-Zulassung.
LogMan - Ralf Schiele Logistik-Beratung & Schulung Logo: LKW, Schiff, Flugzeug vor einer Erdkugel.
Luftaufnahme eines Containerterminals mit gestapelten bunten Schiffscontainern und einem Kran.

Wichtige Voraussetzung: § 7 (LuftSiG)

Bitte beachten Sie unbedingt, dass bei sämtlichen Schulungen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 (LuftSiG) zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme ist. Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung muss bei der in Ihrem Bundesland zuständigen Behörde gebührenpflichtig beantragt werden und ist bei positivem Bescheid für fünf Jahre gültig. Gerne unterstützen wir Sie im Antragsverfahren.

Die Schulungs-Module

  • Trainer mit LBA-Zulassung
  • Inhalte entsprechen stets aktuellen Gesetzvorgaben
  • Praxisorientierte Inhalte
  • Sie erhalten ein gültiges Zertifikat
Schulung gemäß Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 für Luftsicherheitsbeauftragte
Obligatorische Schulung von Personen, die als Luftsicherheitsbeauftragte auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht. Auch Stellvertreter des Sicherheitsbeauftragten werden durch diese Schulung ausgebildet. Inhalte: Der Seminarinhalt und die Dauer entsprechen dem modularen Schulungssystem des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Dabei werden folgende Themen behandelt: Kenntnis... über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
der Verfahren für Zugangskontrollen und der verwendeten Ausweissysteme
der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
der Meldeverfahren
der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
der Elemente, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
Fähigkeit...
klar und selbstsicher zu kommunizieren
zur Identifizierung verbotener Gegenstände
zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle zur Motivation anderer Seminar-Dauer: Beginn am ersten Schulungstag um 09:00 Uhr, weitere Tage ab 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr (inkl. Pausen) - insgesamt 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten + Lernerfolgskontrolle; das entspricht 5 Schulungstagen. Leitung des Seminars: Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß § 2 LuftSiSchuV. Gebühren:
1.550 Euro pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Die Seminargebühr beinhaltet: Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, Pausensnacks, Mittagessen, Lernerfolgskontrolle und eine fälschungssichere Schulungsbescheinigung. Voraussetzung für die Teilnahme: Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG. Bitte reichen Sie mit Ihrer Anmeldung eine Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung per Email an Herrn Ralf Schiele weiter.
Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragte gem. Kapitel 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 (Auffrischung)
Fortbildung von Personen, die als Luftsicherheitsbeauftragte auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht. Sowohl Sicherheitsbeauftragte als auch deren Stellvertreter benötigen vor Ablauf von fünf Jahren eine Fortbildung der ursprünglichen 34 Stunden-Schulung gem. Ziff. 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998. Diese Fortbildung hat einen vorgeschriebenen Zeitumfang von 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten mit anschließender Lernerfolgskontrolle und erfüllt die Anforderungen nach § 3 Abs. 2 Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) in Verbindung mit Kapitel 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998. Inhalt der Schulung: Unsere Fortbildungen erfüllen die Anforderungen nach Ziffer 11.4.3 i.V.m. Ziffer 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998.
Gemäß LuftSiSchulV sind folgende Lerninhalte vorgegeben: Theoretischer Teil: Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontroll- und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
Austausch über die Methodik interner Qualitätssicherung
Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken
Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie in relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung
örtliche Dienstanweisung
örtliche Kontrollprozesse und -verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung stellentypischer Lagen
Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern (Motivation von Mitarbeitern) Praktischer Teil: Konkretes Vorgehen beim Feststellen von Mängeln (Mangelbehebung und anschließende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren)
Austausch über und Erstellung von Prozessen mit gut funktionierenden Abläufen und Meldewegen
ggf. Austausch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde
Rollenspiele zur Motivation von Mitarbeitern Schulungsorte: Präsenzschulung (Termine siehe Übersicht) Inhouse gemäß Absprache möglich Seminardauer: 8.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr (inkl. Pausen) Leitung des Seminars: Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß §2 LuftSiSchuV Gebühren: 650,– € pro Teilnehmer zzgl. MwSt. Die Seminargebühr enthält Seminarunterlagen und eine fälschungssichere Schulungsbescheinigung in zweifacher Ausfertigung. Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar: Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG, der letzten Schulungsbescheinigung nach Kapitel 11.2.5/ Fortbildung nach Kapitel 11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998 sowie eines gültigen Lichtbildausweises
Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998
Alle Mitarbeiter bei einem Reglementierten Beauftragten (RegB) und Bekannten Versender (BV), die Kenntnis von bzw. Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben und andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998. Das kann Mitarbeiter aus vielen verschiedenen Bereichen wie z.B. Vertrieb, Produktion, Lager und Versand oder auch den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffen.
Inhalt: Der Seminarinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des Luftfahrt-undesamtes (LBA). Es werden folgende Themen behandelt:
Identifizierung verbotener Gegenstände
Mögliche Verstecke verbotener Gegenstände
Angemessene Reaktionen beim Auffinden solcher Gegenstände
Meldeverfahren und Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollen
Beförderungsanforderungen
Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Einschlägige Rechtsvorschriften
Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld
Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
Schutzanforderungen für Fracht und Post
Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor Seminardauer: 08.30 – 15.00 Uhr Leitung des Seminars: Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß §2 LuftSiSchuV Gebühren: Das Seminar kostet 160 Euro pro Teilnehmer zzgl. MwSt. Die Seminargebühr beinhaltet Seminarunterlagen und eine fälschungssichere Schulungsbescheinigung. Voraussetzungen für die Teilnahme: Auf Anfrage erhalten Sie eine Liste von uns, in der Sie uns bestätigen, dass die zu schulenden Teilnehmer Personal eines Reglementierten oder Bekannten Lieferanten (RegL / BL), eines Reglementierten Beauftragten (RegB) oder Bekannten Versenders (BV) sind und eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung haben. Die Durchführung als Web-Seminar erfolgt auf Basis MS-Teams. Alternative – Inhouse: Wenn Sie mehrere Personen des Betriebspersonals schulen möchten, führen wir die Schulung gerne bei Ihnen vor Ort durch. So sparen Sie wertvolle Zeit und Reisekosten. Beachten Sie bitte, dass seit 2023 das LBA die Schulung des Sicherheitsbewusstseins gemäß Kap. 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998 (3 Std.-Schulung) nicht mehr anerkennt. Dieser Personenkreis benötigt ebenfalls eine 5,5 Stunden-Schulung.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Inhouse-Schulung.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Ralf Schiele gerne und jederzeit zur Verfügung.
Online-Schulung: Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998
Diese Schulung für Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen steht Ihnen auch als Online-Schulung (WBT) zur Verfügung. Inhalte: Die Lerninhalte sind vom LBA vorgegeben und decken folgende Themenbereiche ab: · Überblick zum Thema Terrorismus · Rechtsvorschriften · Ziele und Struktur der Luftsicherheit · Sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen · Verbotene / gefährliche Gegenstände · Schutz- / Beförderungsanforderungen für Fracht und Post · Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor Am Ende eines jeden Kapitels wird Ihr Lernerfolg mithilfe von kurzen Übungen überprüft. Am Ende der gesamten Schulung absolvieren Sie einen Test mit 18 Fragen. Bestehen Sie diese Schulung, erhalten Sie im Anschluss eine vorläufige Schulungsbescheinigung. Das fälschungssichere Original wird Ihnen wahlweise digital oder per Post übermittelt. Schulungsdauer: Die Schulung ist auf die Dauer von 5,5 Stunden (Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) ausgelegt. Sie haben insgesamt 180 Tage Zeit, die Schulung zu absolvieren. Kosten: Die Teilnahmegebühr beträgt 49,50 € zzgl. MwSt. pro Person. Die Seminargebühr beinhaltet max. drei Prüfungsdurchläufe und eine fälschungssichere Schulungsbescheinigung. Anmeldung: Über den nebenstehenden Button "Link zur Online-Schulung" gelangen Sie zur STI Security Training International GmbH – unserem langjährigen Kooperationspartner für Online-Schulungen. Hier registrieren Sie einmalig Ihr Unternehmen und können dann beliebig viele Kurszugänge erwerben.
Schulung gem. Ziff.11.2.3.10 der DVO (EU) 2015/1998
Schulung gem. Ziff.11.2.3.10 der DVO (EU) 2015/1998 (Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen)
Diese Schulungen führen wir in der Regel für Gruppen ab 5 Personen als Inhouse-Schulungen zu individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Terminen durch. In manchen Regionen bündeln wir den Schulungsbedarf mehrerer Kunden zu einer gemeinsamen Schulung. Anfragen richten Sie bitte über die Rubrik » Kontakt an uns. Wir setzen uns dann bzgl. einer für Sie maßgeschneiderten Lösung mit Ihnen in Verbindung.
Alle Mitarbeiter bei Reglementierten Lieferanten für Bordvorräte oder Flughafenlieferungen (RegL) und Bekannten Lieferanten für Bordvorräte (BL), die Zugang zu identifizierbaren Bordvorräten oder Flughafenlieferungen haben und andere Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.10 der DVO (EU) 2015/1998. Das kann Mitarbeiter aus vielen verschiedenen Bereichen wie z.B. Vertrieb, Lager, Versand oder Produktion und auch den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffen. Inhalte: Der Seminarinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des modularen Schulungssystems des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Es werden folgende Themen behandelt: Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen,
Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen,
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen,
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten,
Kenntnis der Meldeverfahren,
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände,
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände, bzw. auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände,
Kenntnis der Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen und
Lernerfolgskontrolle Seminardauer (7 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten): 08.30 – ca. 15.00 Uhr inkl. Pausen Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Inhouse-Schulung.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Ralf Schiele jederzeit zur Verfügung.
28 Stunden-Schulung für Flughafenmitarbeiter gem. Ziff.11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998
Schulung gem. Ziff.11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 (Schulung von Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen) Alle Mitarbeiter die Zugangskontrollen, sowie Überwachungen und Streifengänge an einem Flughafen durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998. Im Anschluss an die Schulung müssen die Mitarbeiter sich noch von der jeweils zuständigen Luftsicherheitsbehörde des Landes zertifizieren lassen, hierfür ist die Schulung Voraussetzung. Inhalt: Der Seminarinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des modularen Schulungssystems des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Es werden folgende Themen behandelt: Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
der Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor Seminardauer: Beginn ist 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr (inkl. Pausen) – insgesamt 28 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle. Das entspricht 3 – 4 Schulungstagen. Leitung des Seminars: Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß §2 LuftSiSchuV Voraussetzungen für die Teilnahme: Nachweis einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Ralf Schiele gerne und jederzeit zur Verfügung.

Ergänzende Services & Beratung

Benannte Sicherheitsbeauftragte und deren Stellvertreter übernehmen besondere Verantwortung und sorgen für die Einhaltung der im jeweiligen Sicherheitsprogramm verankerten Prozesse und Maßnahmen.

Interne Audits

Zum Erhalt der behördlichen Zulassung als Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter fordert das LBA einmal im Kalenderjahr eine Validierung Ihres Sicherheitskonzeptes.
Dieses sogenannte interne Audit können Sie in Eigenregie durchführen oder Experten damit beauftragen.
Gerne führen wir gemeinsam mit Ihnen das interne Audit professionell und zügig durch und erstellen im Nachgang das entsprechende Audit-Protokoll als Nachweis. Dies schont Ihre Ressourcen und Sie sind zugleich stets aktuell informiert.
Sollten im Rahmen der Auditierung Mängel festgestellt werden, unterstützen wir Sie bei der Beseitigung derselben.
Unser Tipp: Das interne Audit lässt sich sehr gut auch mit einer Schulungsmaßnahme z. B. 11.2.3.9-Schulung oder einer Sicherheitsunterweisung in Form eines attraktiven Tagespakets kombinieren.
Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.

Erstellung von Sicherheitsprogrammen

Das Sicherheitsprogramm für Bekannte Versender bzw. Reglementierte Beauftragte ist das Herzstück Ihrer behördlichen Zulassung durch das LBA.
Das Luftfahrt-Bundesamt stellt im Download-Bereich auf www.lba.de grundsätzlich ein sogenanntes Muster-Sicherheitsprogramm zur Verfügung, welches von Zeit zu Zeit eine Aktualisierung erfährt (aktueller Stand 20.06.2025).
Gerne übernehmen unsere Experten für Sie die erstmalige Erstellung des mehrseitigen Sicherheitsprogramms bzw. etwaige Anpassungen, sofern sich meldepflichtige Änderungen ergeben. Meldepflichtig sind beispielsweise bauliche Änderungen im ausgewiesenen Sicherheitsbereich sowie personelle Veränderungen bei den Sicherheitsbeauftragten.
Erfragen Sie gerne unsere Service-Konditionen.

Sicherheitsunterweisungen

Zur Bekämpfung der Bedrohung durch Innentäterinnen und Innentäter (Insiderproblematik) fordert das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), wie in Kapitel 5 des Bekannte-Versender-Sicherheitsprogramms beschrieben, geeignete Maßnahmen zur Sensibilisierung des Personals.
Diese Sensibilisierung kann in Form einer jährlichen unternehmensspezifischen Sicherheitsunterweisung erfolgen.
Unsere Experten haben dazu eine nützliche Schulungspräsentation entwickelt, die wir jährlich aktualisieren. Folgende Optionen stehen Ihnen zur Auswahl:
Modul 1: Sicherheitsunterweisung als Selbststudium (Dauer 30-45 Minuten)
Wir stellen Ihnen die Präsentation in Verbindung mit einer kurzen Einweisung durch unseren Experten im PDF-Format digital zur Verfügung. Ihre Mitarbeiter arbeiten sich 1 x im Kalenderjahr selbst durch die Folien und Sie dokumentieren diese Maßnahme.
Modul 2: Sicherheitsunterweisung mit Experten-Gespräch
Wir stellen Ihnen die Präsentation im PDF-Format digital zur Verfügung. Zusätzlich erläutert unser Experte Ihren Sicherheitsbeauftragten im persönlichen Austausch die Schulungsfolien. Nun sind Sie in der Lage, Ihre Mitarbeiter 1 x im Kalenderjahr selbst kompetent zu unterweisen und dokumentieren die Maßnahme. Möchten Sie unsere aktualisierten Präsentationen in den Folgejahren weiter nutzen, erhalten Sie zur PDF-Version ebenfalls ein jährliches, persönliches Update-Gespräch mit aktuellen Informationen rund um den Bekannten Versender.
Modul 3: Sicherheitsunterweisung mit Experten-Gespräch + internes Audit
Zusätzlich zu den Leistungen aus Modul 2 führen wir das vom LBA kalenderjährlich geforderte interne Audit in Ihrem Haus durch. In Form eines Auditprotokolls dokumentieren wir die Ergebnisse und – falls notwendig – entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln. Diese Leistungskombination führen wir zusammenhängend an einem Tag durch.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Angebot.
Unsere Schulungstermine
Wir informieren: Alle aktuellen Schulungstermine und auch andere Infos sehen Sie hier. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz.
Grundsätzlich können wir Ihnen für jede Schulung auch eine Inhouse-Lösung zu individuell abgestimmten Preisen und Terminen anbieten.
Sprechen Sie uns an!
11.2.5-Schulung Luftsicherheitsbeauftragte
02.02. - 06.02.2026
Raum Ulm
16.03. - 20.03.2026
Raum Ulm
04.05. - 08.05.2026
Raum Ulm
20.07. - 24.07.2026
Raum Ulm
19.10. - 23.10.2026
Raum Ulm
Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragte
20.05.2026
Raum Hannover
10.02.2026
Raum Stuttgart
29.07.2026
Raum Hannover
10.08.2026
in Celle
30.09.2026
Raum Ulm
04.11.2026
Raum Ulm
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Rückenansicht eines Mannes im Anzug, der auf einen Laptop mit dem Logo "LogMan Ralf Schiele" schaut